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FG Münster Urteil v. - 7 K 1547/02 AO EFG 2002 S. 1628

Gesetze: FGO § 102

Verfahren:

Ergänzung von Ermessenserwägungen i.S.d. § 102 FGO

Leitsatz

Eine Ergänzung der Ermessenserwägungen i.S.d. § 102 FGO umfasst weder eine Nachholung von Ermessenserwägungen überhaupt noch eine Auswechselung der die Entscheidung tragenden Gründe.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1628
EFG 2002 S. 1628 Nr. 24
OAAAB-11108

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