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FG MÜNSTER Urteil v. - 8 K 5381/96 GrE EFG 2000 S. 451

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 3 Nr 1, GrEStG § 1 Abs 3 Nr 3

Grunderwerbsteuer

Steuerpflichtige Übertragung der Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft innerhalb eines Organkreises

Leitsatz

Auch die Übertragung aller Anteile einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft innerhalb eines Organkreises löst Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG aus. Der Rechtsgedanke einer grunderwerbsteuerlichen Einheit zwischen herrschender und abhängiger Person im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG führt zu keinem anderen Ergebnis.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 451
ZAAAB-11178

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