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FG Münster Urteil v. - 9 K 3175/99 K EFG 2000 S. 839

Gesetze: AO § 122 Abs 1 S 1, AO § 122 Abs 1 S 3, AO § 122 Abs 5, VwZG § 8 Abs 1

Verfahren:

Wirksamkeit der Zustellung an den früheren Bevollmächtigten

Leitsatz

Ergibt sich aus einem der Vollmacht (einschließlich uneingeschränkter Empfangsvollmacht) beigefügten Begleitschreiben an das Finanzamt, dass die Vollmacht erst ab einem bestimmten Kalenderjahr gelten soll, so sind Änderungsbescheide für Zeiträume vor diesem Kalenderjahr, die das Finanzamt in Kenntnis dieser Vollmacht an den Vorberater zustellt, wirksam bekanntgegeben.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 839
TAAAB-11193

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