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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 685/00

Vorläufigkeitserklärung eines Steuerbescheides

Leitsatz

Die Finanzbehörde darf einen Steuerbescheid für vorläufig nach § 165 Abs. 1 AO erklären, wenn vorliegende Tatsachen die Beurteilung noch nicht zulassen, ob die Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit Gewinnabsicht betrieben wird.

Fundstelle(n):
HAAAB-11213

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