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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 303/01 EFG 2003 S. 1285

Gesetze: AO § 39 Abs. 2, EigZulG § 2 Abs. 1, EigZulG § 2 Abs. 2

Wirtschaftliches Eigentum von Bauten auf fremdem Grund und Boden bei der Eigenheimzulage

Leitsatz

  1. Die Förderung nach dem EigZulG setzt voraus, dass der Stpfl. Eigentümer des begünstigten Objektes ist.

  2. Fallen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum am Gebäude auseinander, so steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer zu.

  3. Die von der Rechtsprechung zu § 39 AO entwickelten Grundsätze zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums gelten auch im Rahmen des EigZulG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1169 Nr. 19
EFG 2003 S. 1285
EFG 2003 S. 1285 Nr. 18
ZAAAB-11392

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