Keine Beschwer bei einer Klage gegen einen auf Null DM lautenden Einkommensteuerbescheid, auch wenn die Feststellung eines
höheren Verlustes im - bestandskräftigen - Verlustfeststellungsbescheid erstrebt wird
Leitsatz
Einer Klage gegen einen auf 0 DM lautenden Einkommensteuerbescheid fehlt die Beschwer auch dann, wenn die Feststellung eines
höheren Verlustes im - bestandskräftigen - Verlustfeststellungsbescheid erstrebt wird.
Feststellungen über die Besteuerungsgrundlagen in Einkommensteuerbescheiden können in Ausnahmefällen Bindungswirkung für andere
Verwaltungsakte entfalten. Für die Verlustfeststellung besteht eine derartige Bindungswirkung nicht.