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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 868/99 EFG 2003 S. 71

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Betriebsausgabenabzug der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters hängt nicht von der Verwendung der geleisteten Einlage ab

Leitsatz

  1. Bei typisch stiller Beteiligung mindert der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters grundsätzlich als Betriebsausgabe den Gewinn des Geschäftsinhabers.

  2. Der Betriebsausgabenabzug der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters ist nicht von der Verwendung der geleisteten Einlage abhängig. Die Verwendung der Einlage für private Zwecke steht dem Betriebsausgabenabzug nicht entgegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 193 Nr. 4
EFG 2003 S. 71
EFG 2003 S. 71 Nr. 2
CAAAB-11420

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