Wahlrecht zwischen Betriebsvermögensvergleich und Einnahme-Überschussrechnung (Abweichung von der std. BFH-Rspr.)
Leitsatz
Das Gewinnermittlungswahlrecht für einen Freiberufler zwischen dem Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG und der
Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG kann auch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraumes noch ausgeübt werden.
§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG enthält keine zeitliche Begrenzung des Wahlrechts. Hat ein Stpfl. zeitnah eine Eröffnungsbilanz aufgestellt
und eine ordnungsmäßige Buchführung eingerichtet, aber noch keinen Jahresabschluss gemacht, erfordern Wortlaut und Zweck des
§ 4 Abs. 3 EStG nicht die Ausübung des Wahlrechts zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes.
Die gegenteilige Rechtsprechung des BFH ignoriert den Wortlaut des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG.