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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 652/00 EFG 2003 S. 1349

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2

Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Lieferung getrockneter Schweineohren

Leitsatz

Getrocknete Schweineohren sind „Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art„ i.S.d. Pos 23.09 des Zolltarifs und unterfallen daher dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 37 der Anlage (Kapitel 23 des Zolltarifs).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1349
EFG 2003 S. 1349 Nr. 18
PAAAB-11514

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