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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 145/01

Gesetze: EStG § 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStDV § 8b Satz 2 Nr. 1, EStDV § 8b Satz 2 Nr. 2

Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres eines Landwirts

Leitsatz

  1. Sind die Voraussetzungen des § 8b Satz 2 Nr. 1 und 2 EStDV nicht gegeben, darf ein Land- und Forstwirt kein Rumpfwirtschaftsjahr bilden.

  2. Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist nur zu Beginn eines Wirtschaftsjahres zulässig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 711 Nr. 12
OAAAB-11588

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