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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 125/1999

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1

Verschulden eines Prozeßbevollmächtigten bei Versäumnis der Klagefrist

Leitsatz

Ein Verschulden der Fristversäumnis durch den Prozeßbevollmächtigten ist schon bei leichter Fahrlässigkeit gegeben.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1118 Nr. 20
XAAAB-11679

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