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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 219/99

Gesetze: AO § 364b, AO § 164 Abs. 1, BewG § 79 Abs. 2

Ausschlußfrist nach § 364b AO bei Veranlagung unter Vorbehalt der Nachprüfung: Schätzung der üblichen Miete nach § 79 Abs. 2 BewG

Leitsatz

Wird der Vorbehalt der Nachprüfung in der Einspruchsentscheidung aufgehoben, hat das Gericht trotz Versäumung der Ausschlußfrist nach § 364b AO den angefochtenen Bescheid auf Anfechtungsklage hin in vollem Umfang zu überprüfen.

Fundstelle(n):
SAAAB-11701

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