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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 122/99

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1

Zwei Einkaufsmärkte in verschiedenen politischen Gemeinden trotz gemeinsamer Werbemaßnahmen und gelegentlicher Personal- und Warenaushilfe kein einheitlicher Gewerbebetrieb

Leitsatz

Zwei Einkaufsmärkte in verschiedenen politischen Gemeinden sind nicht allein deshalb als ein einheitlicher Gewerbebetrieb des Unternehmers anzusehen, weil gemeinsame Werbemaßnahmen durchgeführt werden und gelegentlich eine geringfügige Personal- und Warenaushilfe erfolgt.

Fundstelle(n):
MAAAB-11703

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