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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 363/1999

Gesetze: AO § 235 Abs. 1 Satz 1, AO § 235 Abs. 1 Satz 2, AO § 235 Abs. 2, AO § 235 Abs. 3, AO § 370

Abgabe einer unvollständigen Umsatzsteuervoranmeldung durch den Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH als Steuerverkürzung

Leitsatz

Der Geschäftsführer einer GmbH hat die Umsatzsteuer aus einem Grundstücksveräußerungsgeschäft hinterzogen, wenn er die Kaufpreiszahlung erst nach über einem Jahr in einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt.

Die strafrechtliche Verurteilung des Täters ist zum Nachweis der Steuerhinterziehung nicht erforderlich. Die wirksame Selbstanzeige führt nicht zur Beseitigung des Vorwurfs der Steuerhinterziehung, sondern nur zu einem persönlichen Strafaufhebungsgrund.

Schuldner der Hinterziehungszinsen ist derjenige, zu dessen Vorteil die Steuer hinterzogen wurde.

Fundstelle(n):
HAAAB-11735

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