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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 305/98

Gesetze: BewG § 33, BewG § 69 Abs. 2, BewG § 69 Abs. 3

Abgrenzung Grundvermögen vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Leitsatz

Ein am Stadtrand belegenes landwirtschaftlich genutztes Grundstück einer Baumschule, das zum Bewertungszeitpunkt an einen anderen Landwirt verpachtet war, ist als Grundvermögen zu bewerten, wenn anzunehmen ist, dass das Grundstück spätestens in zwei Jahren anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAB-11779

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