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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 94/01

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1, UStG § 14, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Verwertung von Sicherungsgut führt zu zwei Umsätzen

Leitsatz

Die Verwertung von zur Sicherheit übereigneten Gegenständen führt zu zwei Umsätzen (sog. Doppelumsatz), und zwar zu einer Lieferung des Sicherungsgebers an den Versicherungsnehmer und einer weiteren Lieferung des Sicherungsnehmers an den Erwerber. Dies gilt auch, wenn die Verwertung vereinbarungsgemäß vom Sicherungsgeber im eigenen oder im Namen des Sicherungsnehmers vorgenommen wird oder die Verwertung zwar durch den Sicherungsnehmer, aber im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers erfolgt.

Fundstelle(n):
AAAAB-11785

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