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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 308/01

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2EStG § 32 Abs. 4 Satz 6 SVG § 12 Abs. 1 SVG § 12 Abs. 2

Kindergeld - eigene Bezüge des Kindes

Leitsatz

Die einem Kind gezahlte Übergangsbeihilfe gemäß § 12 Abs. 1 Soldatenversorgungsgesetz - SVG - ist ein Bezug i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 2000, der auf die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstes entfällt.

Fundstelle(n):
XAAAB-11799

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