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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 93/2000 EFG 2002 S. 752

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Schuldzinsenabzug bei teilweiser Vermietung von Gebäuden

Leitsatz

Dient ein Gebäude nicht nur der Vermietung, sondern auch der Selbstnutzung und werden die Darlehen nur teilweise zur Einkünfteerzielung verwendet, dann sind die für den Kredit entrichteten Zinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 735 Nr. 12
EFG 2002 S. 752
YAAAB-11806

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