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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 246/99

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Umschulung in einen wesentlich anders gearteten Beruf

Leitsatz

Aufwendungen einer Krankenschwester für die Umschulung zur Reiseverkehrskauffrau sind Sonderausgaben, da der neue Beruf wesentlich anders geartet ist.

Sozialpolitische Erwägungen können nicht dazu führen, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur auf erstmalige Berufsausbildungen anzuwenden.

Fundstelle(n):
DAAAB-11813

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