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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 242/01

Gesetze: EigZulG § 4 Satz 2

Einräumung eines dinglichen Wohnrechts für den Verkäufer beim Erwerbsvorgang

Leitsatz

Räumt der Käufer dem Verkäufer in einer Urkunde mit dem Kauf gleichzeitig ein dingliches Nutzungsrecht am Kaufobjekt ein, so erwirbt er das Eigentum nur beschränkt und kann den Besitz nicht mehr aus eigenem Recht i. S. d. § 4 Satz 2 EigZulG überlassen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAB-11829

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