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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 375/1999

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 174 Abs. 1, AO § 174 Abs. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide

Leitsatz

Werden durch eine Außenprüfung nicht erklärte Verluste aus Gewerbebetrieb festgestellt, so können bestandskräftige Steuerbescheide deswegen nicht mehr geändert werden.

Fundstelle(n):
VAAAB-11859

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