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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 33/93

Gesetze: FGO § 44

Aufhebung einer Einspruchsentscheidung über einen nicht eingelegten Rechtsbehelf

Leitsatz

Eine Einspruchsentscheidung über einen nicht eingelegten außergerichtlichen Rechtsbehelf ist durch das Gericht aufzuheben.

Fundstelle(n):
EAAAB-11882

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