Ermittlung des Veräußerungsverlusts; Wertansatz bei auflösend bedingtem Teilerlass einer Bürgschaftsverpflichtung
Leitsatz
Bei Ermittlung des Auflösungsverlustes nach § 17 EStG sind vom Gesellschafter einer GmbH eingegangene Bürgschaftsverpflichtungen
als nachträgliche Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung nur in Höhe des nach einem (Teil-)Erlass verbleibenden Restbetrags
und nicht mit dem vollen Nennwert anzusetzen, auch wenn der (Teil-)Erlass aufschiebend bedingt war und der Bedingungseintritt
noch nicht absehbar ist, aber nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten eintreten wird.