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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 199/1999

Gesetze: AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 370 Abs. 1 Nr. 1

Verjährungsfrist bei nicht erklärten Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Nicht erklärte Kapitaleinnahmen erfüllen objektiv und subjektiv die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung, für die eine Festsetzungsfrist von 10 Jahren nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO besteht.

Fundstelle(n):
IAAAB-11901

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