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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - I 11/2003 EFG 2003 S. 1044

Gesetze: GKG § 13 Abs. 2

Bemessung des Streitwertes bei Auswirkungen auf andere Steuerarten oder Besteuerungszeiträume

Leitsatz

Sind auf Grund eines Urteils von Amts wegen Folgeänderungen durchzuführen dann ist das finanzielle Ergebnis dieser Folge bei Streitwertfestsetzung nicht zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1044
EFG 2003 S. 1044 Nr. 14
CAAAB-11903

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