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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 76/2001

Gesetze: EStG § 33, EStG § 33 Abs. 2

Kosten eines Zivilprozesses nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Zivilprozess (hier: Erbangelegenheiten) entstehen in der Regel nicht zwangsläufig und sind deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAB-11906

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