Rückforderung von Vorsteuer beim Abtretungsempfänger (§ 37 Abs. 2 AO)
Leitsatz
Die Rückforderung von Vorsteuer beim Abtretungsempfänger setzt nicht in jedem Fall die formelle Aufhebung derjenigen Voranmeldung
voraus, die den Vorsteuererstattungsanspruch begründet. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Vorsteuererstattungsanspruch
des Käufers zur teilweisen Tilgung des Kaufpreises an den Verkäufer abgetreten war, der Kaufvertrag in einem folgenden Jahr
aufgelöst wurde und der Verkäufer daraufhin die Umsatzsteuer berichtigt.