Aufwendungen für den Einbau einer Heizung als nachträgliche Herstellungskosten oder als Erhaltungsaufwand; Begriff der Herstellungskosten
i. S. v. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB; Modernisierung keine wesentliche Verbesserung
Leitsatz
Aufwendungen für den Einbau einer Heizungsanlage (hier: Gasheizung) sind nur dann als nachträgliche Herstellungskosten i.
S. v. § 10e Abs. 3 Satz 2 EStG zu berücksichtigen, wenn sie zu einer wesentlichen Verbesserung i. S. v. § 255 Abs. 2 Satz
1 HGB führen. Eine wesentliche Verbesserung liegt dann nicht vor, wenn infolge der Aufwendungen die (Wohn-) Funktion eines
Hauses nicht eine andere und bessere geworden ist, sondern eine bisherige Funktion lediglich mit zeitgemäßen technischen Mitteln
erfüllt wird oder nur dem gewandelten Zeitgeschmack angepasst worden ist (Modernisierung).