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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1230/97

Gesetze: AO § 181 Abs. 1 Satz 1, AO § 169 Abs. 1 Nr. 1, AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 181 Abs. 5, AO § 183 Abs. 2 Satz 1, AO § 352 Abs. 1 Nr. 2, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 2

Erlaß eines Feststellungsbescheides nach Ablauf der Feststellungsfrist

Leitsatz

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung kann insoweit noch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist ergehen, als die Feststellung für die Steuerfestsetzung eines Gesellschafters von Bedeutung ist und die Festsetzungsfrist für die Folgesteuer im Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheides noch nicht abgelaufen war.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAB-11986

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