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FG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2970/98

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1 Buchstabe a, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 613a

Einmalzahlung zum Ausgleich von Nachteilen im Rahmen eines nach § 613a BGB fortgeführten Arbeitsverhältnisses als Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG?

Leitsatz

Eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG liegt nur vor, wenn die Zahlungen an die Stelle weggefallener Einnahmen treten und nicht zu den bürgerlich-rechtlichen Erfüllungsleistungen eines Rechtsverhältnisses gehören.

Der Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG steht es nicht entgegen, dass das Arbeitsverhältnis in geänderter Form nach § 613a BGB fortgesetzt wird.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
FAAAB-12002

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