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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 3263/98

Gesetze: AO § 129 Satz 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Offenbare Unrichtigkeit bei falscher Rentenbesteuerung

Leitsatz

Die Frage, ob bestandskräftige Einkommensteuerbescheide wegen offenbarer Unrichtigkeit auf Antrag gemäß § 129 AO zu ändern sind, wenn eine Erwerbsunfähigkeitsrente fälschlicherweise als nicht abgekürzte Leibrente besteuert wurde, läßt sich weder abstrakt noch durch Befragung des jeweiligen Sachbearbeiters als Zeugen klären, sondern nur unter Beachtung der Verhältnisse des Einzelfalles nach Aktenlage.

Fundstelle(n):
OAAAB-12012

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