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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1671/99 EFG 2001 S. 407

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, EStG § 74 Abs. 1

Leistungsempfänger des rechtsgrundlos gezahlten abgezweigten Kindergeldes ist Erstattungsverpflichteter

Leitsatz

Entfällt der Rechtsgrund für die Zahlung des abgezweigten Kindergeldes, ist der Leistungsempfänger und nicht der Kindergeldberechtigte Erstattungsverpflichteter (Anschluß an , EFG 1999, 613)

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 407
GAAAB-12032

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