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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2836/97

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1

Übergang des wirtschaftlichen Eigentums in Scheidungsfällen

Leitsatz

Das wirtschaftliche Eigentum geht mit einer tatsächlich vollzogenen Scheidungsvereinbarung über.

Fundstelle(n):
SAAAB-12054

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