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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1312/00 EFG 2001 S. 837

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1

Leistungsempfänger bei der Abzweigung von rechtsgrundlos gezahltem Kindergeld

Leitsatz

Bei der Abzweigung von Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG hat die Familienkasse an den Abzweigungsempfänger geleistet und kann daher zu Unrecht gezahltes Kindergeld nach § 37 Abs. 2 AO nur von diesem zurückfordern.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 837
ZAAAB-12069

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