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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2524/98

Gesetze: EStG § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, EStG § 33 a Abs. 2 Satz 3

Zur Anrechnung von Ausbildungsbeihilfen beim Ausbildungsfreibetrag

Leitsatz

Bei der Berechnung des Ausbildungsfreibetrages sind Ausbildungsbeihilfen aus dem ”Erasmus/Sokrates-Programm der Europäischen Union zur Förderung der Studentenmobilität innerhalb der EU” anrechenbare Bezüge.

Fundstelle(n):
FAAAB-12080

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