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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1729/97

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, KStG § 8 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung und Treuhandverhältnis bzw. betriebliche Veranlassung von Aufwendungen

Leitsatz

Zahlungen der GmbH für einen Gesellschafter sind als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln, wenn ein Treuhandverhältnis zwischen GmbH und Gesellschafter nach den Gesamtumständen nicht klar nachweisbar ist.

Fundstelle(n):
JAAAB-12083

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