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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1835/99 EFG 2001 S. 1191

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 2, EStG § 19

Qualifikation eines Masseurs zum Physiotherapeuten ist Fortbildung

Leitsatz

Aufwendungen eines Masseurs / medizinischen Bademeisters für den Erwerb der Zusatzqualifikation ”Physiotherapeut” nach § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes vom stellen Fortbildungskosten dar.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1191
HAAAB-12088

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