Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2747/99

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 3

Berücksichtigung ausbildungsbedingter Mehraufwendungen (Heimunterkunft, Fahrtkosten) bei Ermittlung des Grenzbetrags

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Grenzbetrags ist die im Gesetz genannte Regelung ”Einkünfte und Bezüge” verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass nicht nur erwerbssichernder Aufwand bei steuerpflichtigen Ausbildungsvergütungen, sondern auch nicht als Werbungskosten zu qualifizierende ausbildungsbedingte (Mehr)-Aufwendungen (Heimunterkunft, Fahrtkosten u. a.) abzuziehen sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAB-12106

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank