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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2363/00 EFG 2001 S. 1519

Gesetze: UmwStG § 20 Abs. 2

Zum Ansatz des Teilwerts von halbfertigen Arbeiten

Leitsatz

Bei der Einbringung zu Teilwerten oder Zwischenwerten sind in den Teilwert halbfertiger Arbeiten auch anteilige darin enthaltene Gewinne einzubeziehen.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 25 Nr. 1
EFG 2001 S. 1519
GAAAB-12113

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