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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1812/99

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 Abs. 4, KStG § 8 Abs. 1, HGB § 89b

Verdeckte Gewinnausschüttung und Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB

Leitsatz

Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn die Handelsvertreter-Leistungen durch die GmbH erbracht worden sind.

Fundstelle(n):
FAAAB-12122

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