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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1024/00 EFG 2002 S. 250

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Schätzung der beruflichen Nutzung eines privat angeschafften Computers

Leitsatz

Steht den Umständen nach fest, dass der vom Steuerpflichtigen privat angeschaffte Computer im erheblichen Umfang der beruflichen wie auch der privaten Nutzung dient, so kann der den Werbungskosten zuzurechnende Anteil grundsätzlich mit 50 % geschätzt werden. § 12 Nr. 1 S. 2 EStG steht der Aufteilungsmöglichkeit nicht (mehr) entgegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 250
EFG 2002 S. 250 Nr. 5
YAAAB-12172

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