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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1763/99

Gesetze: EStG § 70 Abs. 3, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 172

Bestandskräftiger Kindergeldfestsetzung (sog. Nullfestsetzung) kommt Bindungswirkung zu

Leitsatz

Einem bestandskräftigen Bescheid, mit dem eine Kindergeldfestsetzung abgelehnt wurde (sog. Nullfestsetzung) kommt eine Bindungswirkung dergestalt zu, dass auf einen danach erneut gestellten Antrag Kindergeld nur mit Wirkung für die Zukunft bewilligt werden kann.

Fundstelle(n):
ZAAAB-12189

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