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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2359/98

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, EStDV § 82g

Gewerblicher Grundstückshandel:Gescheiterte Verkäufe bei der Drei-Objekt-Grenze einzubeziehen / Beginn der Fünf-Jahres-Frist bei Sanierungsgebäuden

Leitsatz

  1. Gescheiterte Grundstücksverkäufe sind für die Berechnung der Drei-Objekt-Grenze mitzuzählen.

  2. Im Fall der Sanierung von erworbenen Gebäuden beginnt der für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels maßgebliche Fünfjahreszeitraum mit dem Abschluss der durchgeführten Arbeiten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 746 Nr. 12
WAAAB-12190

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