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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1910/99

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1

Kindergeld für ein verheiratetes Kind

Leitsatz

§ 32 Abs. 4 Satz 1 EStG ist dahin auszulegen, dass der Kindergeldanspruch für über 18 Jahre alte Kinder eine typische Unterhaltssituation der Eltern voraussetzt, welche nach der Eheschließung des Kindes grundsätzlich nicht mehr besteht.

Fundstelle(n):
LAAAB-12201

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