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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 3031/00

Gesetze: FGO § 65 Abs. 2 Satz 1, FGO § 65 Abs. 2 Satz 2, FGO § 65 Abs. 1 Satz 1

Gegenstand des Klagebegehrens

Leitsatz

Eine Klage wird unzulässig, wenn das Klagebegehren nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Ausschlussfrist hinreichend bezeichnet wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAB-12202

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