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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2877/98

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 16

Zeitpunkt der Anteilsübertragung und Rückstellung für drohende Verluste

Leitsatz

Eine rückwirkende Vereinbarung über den Austritt eines Gesellschafters ist grundsätzlich steuerlich nicht anzuerkennen.

Eine Rückstellung für drohende Verluste kann nicht gebildet werden, wenn eine Bürgschaftsverpflichtung nicht feststellbar ist.

Fundstelle(n):
FAAAB-12203

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