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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1256/01

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von jeweils zwei Eigentumswohnungen durch Ehegatten wegen Annahme einer über die eheliche Lebensgemeinschaft hinausgehenden Innengesellschaft

Leitsatz

Der Verkauf von jeweils zwei Eheleuten allein gehörenden Eigentumswohnungen führt bei Annahme einer stillschweigend vereinbarten Ehegattengesellschaft zum Überschreiten der Grenze von drei Objekten. Eine derartige Gesellschaft kann nach den Verhältnissen des Einzelfalles angenommen werden, wenn die Eheleute ein Wohn- und Bürohaus gemeinsam und von beiden fremdfinanziert erwerben, um nach Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum die real geteilten Einheiten mit ebenfalls gemeinsam fremdfinanzierten Sanierungsverträgen gekoppelt zu verkaufen.

Fundstelle(n):
VAAAB-12228

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