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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2973/00

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 5

Keine Berücksichtigung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei den Kindeseinkünften

Leitsatz

Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-und Arbeitslosenversicherung) sind bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge des sich in Berufsausbildung befindlichen Kindes nicht zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
YAAAB-12253

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