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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1365/02 EFG 2003 S. 47

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c

Kindergeld zwischen Abitur und Zivildienst

Leitsatz

§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG ist analog anzuwenden, wenn ein Kind auf den Beginn des Zivildienstes wartet und die Zivildienststelle nicht eher antreten kann.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 47
EFG 2003 S. 47 Nr. 1
NAAAB-12261

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