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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2812/99 EFG 2003 S. 10

Gesetze: AO § 176 Abs. 1 Nr. 3, AO § 176 Abs. 2

Vertrauensschutz bei der Berichtigung nach § 129 AO

Leitsatz

Bei einer Berichtigung nach § 129 AO findet Vertrauensschutz nur nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben Berücksichtigung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 565 Nr. 9
EFG 2003 S. 10
EFG 2003 S. 10 Nr. 1
EAAAB-12277

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